AGB des Übersetzungsbüro Mostafa Abd Alla, Mannheim
1. Geltungsbereich
(1) Geltungsbereich für diese Bedingungen sind die Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit im Voraus nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag ist er somit mit den Geschäftsbedingungen des Unternehmens einverstanden.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Pflichten im Bereich der Mitwirkung und Aufklärung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig vor Beginn der Übersetzungsarbeit über gewünschte Ausführungen der Übersetzung zu unterrichten. Hierzu gehören beispielsweise Verwendungszweck und Anzahl der Ausfertigungen. Soll die Übersetzung in den Druck gehen, überlässt der Auftraggeber uns rechtzeitig einen Korrekturabzug, sodass wir eventuelle Fehler beseitigen können.
Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Wenn es zu Fehlern und Verzögerungen aufgrund von mangelnder oder verzögerten Lieferung des Informationsmaterials oder fehlenden Anweisungen durch den Auftraggeber kommt, haftet hierfür nicht der Übersetzer.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Entstehen Mängel in der Übersetzung aufgrund von schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Texten, haftet hierfür nicht der Übersetzer.
(3) Findet der Auftraggeber in der Übersetzung einen objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachkorrektur verfällt, wenn die Mängel nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzung angezeigt werden.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
5. Haftung
(1) Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Übersetzer. Hierzu zählen nicht Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen beim E-Mail-Versand oder durch Computer-Viren verursacht wurden. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz nach Nr.2 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 500,- EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
(1) Rechnung sind sofort zahlbar ohne Abzug, außer es wird anders vereinbart.
(2) Alle Preise sind netto ausgezeichnet, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gem. § 19 UStG nicht berechnet.
8. Versandkosten
Die Versandkosten übernehmen wir (NUR Einschreiben per Einwurf über die Deutsche Post AG - deutschlandweit). Andere Leistungen übernimmt der Auftraggeber.
9. Neukunde
Als Neukunde erhalten Sie 10% Rabatt beim 1. Auftrag.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
11. Änderung/Annullierung von Aufträgen
(1) Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, sind wir berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit.
(2) Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu ordern. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
(3) Sollte das Übersetzungsbüro für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.
12. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
15. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
Copyright © 2015 Mostafa Abd Alla. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 20.08.2015